Geringfügig beschäftigt zu sein bedeutet, dass du nur einige Stunden in der Woche arbeitest und mit deinem Verdienst nicht über die Geringfügigkeitsgrenze von 438,05 Euro (Stand 2018) pro Monat hinaus kommst. Aber geringfügig in einem Job beschäftigt zu sein ist nicht immer das Gleiche. Das hängt damit zusammen, dass nicht alle Gehälter und Löhne in allen Branchen gleich sind und die Geringfügigkeit über die kollektivvertraglich festgesetzten Gehälter und Löhne berechnet wird.
Vieles hängt auch von der Einstufung ab. Diese wiederum ergibt sich aus deiner Qualifikation. Wenn du zum Beispiel als kaufmännische/r AssistentIn arbeitest, macht es einen Unterschied ob du noch in die Schule gehst oder diese schon mit Matura abgeschlossen hast. Erhöht wird die Einstufung zudem solltest du einen facheinschlägigen Schulabschluss haben – z.B. bei der kaufmännischen Assistenz eine HAK – Matura, oder du bist schon in einem höheren Semester in einem auf diesen Beruf bezogenen Studium – z.B. Betriebswirtschaft.
Wir sind ständig bemüht das Angebot auszuweiten. Bitte beachte bei deiner Recherche, dass es in vielen Jobs Zuschläge (z.B. für Sonntagsarbeit oder Nachtarbeit) gibt, die in diesem Rechner leider keinen Einfluss haben. Wir wollen dir mit diesem Rechner einen ersten Überblick über die Situation geben, du solltest dir aber bewusst sein, dass nur eine Beratung durch ExpertInnen der GPA-djp alle eventuellen Unsicherheiten aufdecken kann.
Als GPA-djp Jugend vertreten wir dich bei Unsicherheiten im Nebenjob, beraten dich zu deinem Dienstverhältnis und stehen dir bei allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite. Laufend verhandeln wir Kollektivverträge und setzen uns für bessere Arbeitsbedingungen auch in der geringfügigen Beschäftigung ein. Außerdem bieten wir dir eine Reihe an Serviceleistungen an. Unterstütze uns bei unserer Arbeit und werde Mitglied der GPA-djp - Es gibt vieles für das es sich lohnt organisiert zu sein!